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Whitepaper: Wie Sie die neuen Sorgfaltspflichten hinsichtlich Ihrer Lieferkette im Griff behalten

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 01.01.2023 in Kraft getreten und stellt Compliance-Verantwortliche und Einkaufsabteilungen vor neue Herausforderungen.

Was ist das Lieferkettengesetz?

Im Zuge des weltweiten Handels werden innerhalb der Lieferketten immer wieder grundlegende Menschenrechtsverletzungen verzeichnet. Um deutsche Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen, hat der Bundestag im Juni 2021 ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten beschlossen. Das Gesetz soll somit einen Rahmen zum Schutz von Menschen, insbesondere Kindern und der Umwelt, entlang globaler Lieferketten schaffen, mit dem Ziel menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken vorzubeugen oder zu minimieren. Die Verpflichtungen richten sich dabei nicht nur auf den eigenen Geschäftsbereich, sowie an unmittelbare Zulieferer, sondern schließt auch mittelbare Zulieferer in die Sorgfaltspflicht mit ein.

Inhalt des Whitepapers

  • Warum ein Lieferkettengesetz (LkSG)?
  • Wo liegt der Geltungsbereich und welche Regelungen gibt es?
  • Wer haftet und welche Behörden sind zuständig?
  • Wie sollen die Sorgfaltspflichten umgesetzt werden?
  • Welche Aufgaben ergeben sich für Unternehmen?
Whitepaper

Wie Sie die neuen Sorgfaltspflichten hinsichtlich Ihrer Lieferkette im Griff behalten

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