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Verhalten der Warenkreditversicherungen in der Krise

Einige Warenkreditversicherungen kündigen an, Limite zu reduzieren oder auch vollständig zu streichen. Erfüllt die Kreditversicherung damit eigentlich ihren Zweck?
Blog Posts
15.10.2020, Tobias Schwerdtfeger

Angekündigte Limitreduzierungen und -streichungen

Im Jahr 2019 sicherten die Warenkreditversicherungen (WKV) in Deutschland Forderungen mit einer Deckungssumme von 422 Mrd. € ab. Seitens einiger Warenkreditversicherungen gibt es Ankündigungen, Limite zu reduzieren oder auch vollständig zu streichen. Erfüllt die Kreditversicherung damit eigentlich noch ihren Zweck?

Vorausgeschickt werden muss, dass die Kreditversicherungen im WKV-Bereich insgesamt eine staatliche Bürgschaft von 30 Mrd. € erhalten haben, um weiterhin großzügig Deckungszusagen zu geben. Dem steht aber auch entgegen, dass 65 % der Prämieneinnahmen dieses Jahr an den Bund dafür abzugeben sind.

Aufgrund der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht - man könnte auch sagen durch staatliche Insolvenzverschleppung - werden in Deutschland zeitverzögert ab Oktober steigende Insolvenzzahlen zu sehen sein.

Die Aufgaben der Warenkreditversicherungen

Um die weiteren Entwicklungen zu beurteilen, muss man sich die Aufgaben der Warenkreditversicherungen vor Augen halten:

  1. Sie übernimmt bis auf einen Selbstbehalt das Delkredererisiko,
  2. Mit 'Protracted Default' (liquiditätsbedingter Nichtzahlung) wird auch vor Insolvenzeintritt durch die Versicherung gezahlt, z. B. nach 120 oder 150 Tagen.
  3. Die Kreditversicherung übernimmt den Kreditprüfungsprozess.

Die meisten Kreditversicherungen haben bislang angemessene Kreditlimite vergeben. Dass im internationalen Rahmen Kürzungen erfolgt sind, ist nicht verwunderlich. Die Insolvenzgefahr steigt international.

Es gibt aber auch Kreditversicherungen, die wiederholen Vertragsstreichungsaktivitäten in einzelnen Wirtschaftszweigen, wie sie aus der Finanzkrise bekannt war und bringen damit die gesamte Branche in Verruf. Hier hat man sich wohl ausgerechnet, dass es günstiger ist, Limite und Verträge zu streichen, anstatt die Staatsbürgschaft in Anspruch zu nehmen und dafür Prämienvolumen zu verlieren. Da hält man lieber Vertragnehmer mit großen Risiken bei solchen Unternehmen, die sich am Anleihemarkt durch die EZB Liquidität verschaffen. So radikal machen das aber nicht alle.

Risikoreduktion "mit Auge und Weitblick" sinnvoll und notwendig

Dass schrittweise branchen- und regionenabhängig Risiken reduziert werden – überall da, wo Unternehmen in Schieflage kommen – ist durchaus insgesamt sinnvoll. Aus Sicht eines kreditversicherten Unternehmens ist das sicherlich auf den ersten Blick unschön – geht doch vermeintlich Umsatz verloren, der bis auf den Selbstbehalt von der Kreditversicherung gedeckt ist. Die erste Frage die sich stellt, ist, ob denn die Marge an so einem Auftrag höher als der Selbstbehalt ist – ansonsten entstehen negative Wirkungen auch für das versicherte Unternehmen. Jetzt kann allenfalls gefragt werden, ob für durch Limitstreichungen entstehende Umsatzrückgänge die Kosten höher sind als durch den Selbstbehalt.

Langfristig wird sich aber jede Kreditversicherung aus einem illiquiden Unternehmen verabschieden. Was sicherlich bei vielen Kreditversicherungen anders ist als während der Finanzkrise, in der ja pauschaliert Kreditlinien für Branchen einfach reduziert oder gestrichen wurden: Das wird jetzt deutlich differenzierter gemacht. Daneben hilft die Bundesbürgschaft in zwei Richtungen: Zum einen kann man teilweise höhere Risiken in die Bücher nehmen – anteilig hilft die Bundesbürgschaft – ohne wären einige schon gekündigt, zum anderen kann man auch ein Stück weit länger in Risiken bei Verschlechterung bleiben, bevor eine Kreditversicherung aussteigt. Auch das ist eine andere Situation.

Aus Sicht der Kreditversicherung muss schließlich auch berücksichtigt werden, dass die in der Branche verbleibenden 35 % Prämie dazu genutzt werden müssen, einen großen Teil der administrativen Kosten zu decken und Ausfälle bei Deckungssummen abzufedern, bei denen die Ausfallsumme über die vereinbarte Bürgschaft hinaus geht. Hier gilt es nun, sich diesen Grenzen schrittweise anzunähern; nicht so einfach, da es für eine solche Krise, wie wir sie z. Zt. erleben, keine richtigen Vorbilder gibt.

Zusammengefasst:

  • Viele Risiken würden heute ohne Kreditversicherung nicht mehr beliefert.
  • Kunden würden ohne Protracted Default auf ihr Geld warten und evtl. selber Liquiditätsprobleme bekommen.
  • Natürlich kann man den Ärger von WKV-Kunden bei Risikostreichungen verstehen, insbesondere bei pauschalen Aktivitäten – man sollte aber sehr genau hinsehen und kritisch hinterfragen, ob die gestrichenen Risiken wirklich noch sinnvoll beliefert werden können. Schließlich wird auch durch Aussetzung der Insolvenzantragspflicht die Situation nicht einfacher.
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Über den Autor
Tobias Schwerdtfeger

Der studierte Wirtschaftsinformatiker verantwortet den Bereich Industry & Trade sowie die Weiterentwicklung der Bereichslösung CAM Industry & Trade.

Head of Industry & Trade, SCHUMANN

Schwerdtfeger Tobias